L – C 1954 : Vier Meter vor dem Fenster erstreckt sich der See,vier Meter hinter der Haustüre geht die Straße vorbei. Die zu unterhaltende Grundfläche beträgt dreihundert Quadratmeter und gewährt eine unvergleichliche und unverbaubare Aussicht auf einen der schönsten Horizonte dieser Welt.
Vom 1. April bis 25. Juni, Samstag und Sonntag 14:00–17:00
Ohne Reservierung.
Vom 30. Juni bis 27. August, Freitag, Samstag, Sonntag 11:00–17:00
Ohne Reservierung.
Vom 2. Sept. bis 29. Oktober, Samstag und Sonntag 14:00–17:00
Ohne Reservierung.
Gruppenbesuche ab 12 Personen sind möglich nach Vereinbarung gemäß unseren allgemeinen Bedingungen.
20 Minuten zu Fuss vom Bahnhof Vevey
oder bus 201 Haltestelle Bergère.
Villa „Le Lac“ Le Corbusier
Route de Lavaux 21
CH-1802 Corseaux
CHF 14.- Vollpreis
CHF 12.- Studenten
CHF 9.- Kinder (6-10 Jahre)
Barzahlung – keine Karten
Führung : CHF 120.- zuzüglich Eintrittsgebühr.
Dauer 60 Minuten oder wie gewünscht.
Bitte lesen Sie dies vor Ihrem Besuch. Die Villa „Le Lac" Le Corbusier ist ein historisches Monument auf der UNESCO-Liste des Weltkulturerbes eingeschrieben und bedarf besonderer Aufmerksamkeit. Indem Sie die folgenden Punkte beachten, tragen Sie zu seiner Erhaltung bei.
1. Das Tragen spitzer Absätze und SPD Schuhe (Fahrräder) sind untersagt, da diese den Linoleum-Boden beschädigen.
2. Taschen, Regenschirme und Kinderwagen dürfen nicht mit in die Villa hineingenommen werden.
3. Das Berühren der Fassaden, Mauern, Holzelemente, Möbel und ausgestellte Werke ist nicht gestattet.
4. Hunde sind auf dem ganzen Gelände nicht zugelassen.
5. Das Essen und Rauchen ist in der Villa und im Garten untersagt. Das ganze Gelände – einschließlich Garten – ist rauchfrei.
6. Das begrünte Flachdach darf nicht betreten werden. Es ist jedoch erlaubt, die Treppe hochzugehen, um sich das Dach anzusehen (Max 3 Personen).
7. Es ist nicht gestattet, sich auf den Beton-Tisch und die „Hunde Bühne“ zu setzen oder zu stehen (Garten).
8. Es ist nicht gestattet, über die Mauer auf der Seeseite hinweg zu den Felsen hinunter zu klettern.
9. Die Eltern/Betreuungspersonen sind für die Kinder verantwortlich (beachten Sie die elektrischen Steckdosen und Fenster von 1924).
10. Audio-/Videoaufnahmen sowie die Verwendung von Stativen oder Drohnen sind ohne vorherige schriftliche Genehmigung verboten.